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   BGH, 10.09.1953 - 3 StR 210/53   

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https://dejure.org/1953,4513
BGH, 10.09.1953 - 3 StR 210/53 (https://dejure.org/1953,4513)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1953 - 3 StR 210/53 (https://dejure.org/1953,4513)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1953 - 3 StR 210/53 (https://dejure.org/1953,4513)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 3 StR 210/53
    Gegen den Angeklagten hätte deshalb nur dann das Berufsverbot verhängt werden dürfen, wenn er vorher auf diese Möglichkeit hingewiesen worden wäre (BGHSt 2, 85).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 429/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 3 StR 210/53
    Auf der Überschreitung der Wochenfrist kann das Urteil nicht beruhen (BGHSt NJW 1951, 970).
  • BGH, 09.12.1952 - 1 StR 518/52

    Zurücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers - Gefahr einer unzulässigen

    Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 3 StR 210/53
    In dieser Beziehung ist dem angefochtenen Urteil nichts zu entnehmen, Darin liegt ein sachlichrechtlicher Verstoß (BGHSt 3, 327 [330]).
  • BGH, 31.03.1953 - 1 StR 17/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 3 StR 210/53
    Indessen ist es Pflicht des Gerichts, die Tatsache der Untersuchungshaft und ihre Dauer zu klären (BGH 1 StR 17/53 vom 31. März 1953).
  • RG, 05.11.1889 - 2325/89

    Ist der im §. 264 St.P.O. vorgeschriebene Hinweis stets entbehrlich, wenn

    Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 3 StR 210/53
    Der Angeklagte konnte ihn so lange unbeachtet lassen, als ihm nicht vom Gericht zu erkennen gegeben war, dass die Anwendung des § 42 1 StGB möglicherweise in Betracht gezogen werden könne (RGSt 20, 33 [34]).
  • RG, 25.11.1929 - III 1032/29

    1. Genügt auf einer Zeitung der Vermerk "Schriftleitung:" nebst Angabe des Vor-

    Auszug aus BGH, 10.09.1953 - 3 StR 210/53
    Deshalb ist er durch die Verurteilung als Täter ohne Erwähnung der Mittäterschaft und des § 47 StGB nicht beschwert (vgl RGSt 63, 340).
  • BGH, 01.02.1963 - 5 StR 534/62

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte konnte ihn so lange unbeachtet lassen, als ihm nicht vom Gericht zu erkennen gegeben war, daß die Anwendung der §§ 176 Abs. 1 Nr. 1, 43 StGB oder des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Betracht gezogen würde (RG HRR 1939, 733; BGH 3 StR 210/53 vom 10. September 1953).
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